Nutzungsbedingungen für Schießbuch.digital
Bedingungen für die freiwillige Nutzung durch Mitglieder des BDS LV2
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Das Wichtigste vorab Schießbuch.digital unterstützt dich beim Führen und Nachweisen deiner Schießaktivitäten. Die Nutzung ist freiwillig und ersetzt nicht deine Verantwortung für vollständige und richtige Angaben. Hauptverein und LV2 erhalten keine allgemeinen Vollzugriffe, sondern nur die im Folgenden beschriebenen zweck- und fristgebundenen Prüfzugriffe. Eine rechtliche Entscheidung trifft immer ein zuständiger Mensch. |
1. Geltungsbereich und Beteiligte
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung von Schießbuch.digital durch Mitglieder des Landesverbands 2 des Bundes Deutscher Sportschützen 1975 e. V. für Schleswig-Holstein und Hamburg e. V. (BDS LV2), Brüggemannstraße 32b, 21493 Schwarzenbek.
Der BDS LV2 stellt den Dienst für seine Mitglieder bereit. Technischer Betreiber ist die dayt GmbH, Silbersteinstraße 124, 12051 Berlin. Sie verarbeitet die Daten als Auftragsverarbeiter des BDS LV2 und wird nicht Vertragspartner deiner Mitgliedschaft. Für eine konkrete vereinsseitige Prüfung nach § 15 WaffG handelt dein Hauptverein in eigener Verantwortung.
2. Freiwilligkeit und Alternative
Die Nutzung ist freiwillig. Wenn du Schießbuch.digital nicht aktivierst oder später deaktivierst, bleibt deine Mitgliedschaft unberührt. Du kannst deine Nachweise weiterhin in Papierform führen. Achte in diesem Fall besonders auf vollständige, lesbare und nachvollziehbare Einträge, weil Verein und Verband nur ausreichend dokumentierte Nachweise prüfen und bescheinigen können.
3. Voraussetzungen, Freischaltung und Registrierung
- Du bist Mitglied des BDS LV2 und setzt im geschützten Mitgliederportal die Einstellung „Erlaubnis Schiessbuch.digital“.
- Du willigst in die für den Dienst erforderliche Übermittlung und Synchronisierung deiner Mitgliedsdaten ein, akzeptierst diese Nutzungsbedingungen und bestätigst die Kenntnisnahme der Datenschutzinformation.
- Nach der technischen Freischaltung registrierst du dich mit deiner BDS-Mitgliedsnummer und deinem Geburtsdatum. Zusätzlich ist ein einmaliger, zeitlich befristeter Aktivierungscode erforderlich, der an die in der Mitgliederverwaltung hinterlegte E-Mail-Adresse oder über einen gleichwertig sicheren Kanal übermittelt wird.
- Du legst persönliche Zugangsdaten fest. Konten dürfen nicht geteilt oder gemeinsam genutzt werden.
Mitgliedsnummer und Geburtsdatum dienen nur der Zuordnung und reichen allein nicht zur Aktivierung aus. Registrierungsversuche werden begrenzt und sicherheitsrelevante Vorgänge protokolliert. Eine Mitgliedschaft in einem anderen Landesverband berechtigt nicht zur Registrierung im Mandanten des BDS LV2.
Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, ist zusätzlich die Zustimmung deiner personensorgeberechtigten Person zur Nutzung erforderlich. Bist du unter 16 Jahre alt, muss diese Person auch die datenschutzrechtliche Einwilligung erteilen oder genehmigen. Die Zustimmung muss in der vorgesehenen Form nachweisbar abgegeben werden.
4. Leistungsumfang
Schießbuch.digital umfasst insbesondere:
- Erfassung, revisionssichere Änderung und Export deiner Schießnachweise
- Erfassung von Training, Wettkampf, Schießstätte, Disziplin, Kurz- oder Langwaffe, Kaliber, Waffe, Erlaubnisart, Zahl der Schüsse und ergänzenden Angaben
- Bestätigung von Trainingseinheiten durch eine berechtigte Standaufsicht
- Verwaltung eigener Waffen sowie Kennzeichnung geliehener oder überlassener Waffen
- historisch nachvollziehbare Zuordnung von Vereinsmitgliedschaften und Hauptverein
- Vorbereitung von Reports nach § 14 Abs. 3, 4 und 5 WaffG sowie eines zweckgebundenen §-15-Reports für den Hauptverein
- automatische Zählungen, Zeitraumberechnungen und Hinweise auf fehlende oder uneindeutige Daten
- Datenschutzbereich mit Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Export, Zugriffshistorie und Meldung unberechtigter Zugriffe
- eingeschränkte Offline-Nutzung als Progressive Web App
Der konkrete Funktionsumfang kann weiterentwickelt werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Darstellung oder auf unveränderte Einzelheiten der Bedienoberfläche besteht nicht, solange die wesentlichen vereinbarten Funktionen und das vereinbarte Datenschutz- und Berechtigungsniveau erhalten bleiben.
5. Bedeutung der digitalen Nachweise
Schießbuch.digital erleichtert die Dokumentation und Vorprüfung. Die Plattform erteilt jedoch keine waffenrechtliche Genehmigung und garantiert nicht, dass Verein, Verband oder Behörde einen Nachweis im Einzelfall anerkennen. Automatische Berechnungen und Hinweise sind Hilfsmittel. Die abschließende fachliche oder rechtliche Bewertung trifft die jeweils zuständige Person.
Für § 14 Abs. 3 WaffG unterstützt der Report insbesondere den maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum und die alternativen Nachweisvarianten „mindestens einmal in jedem vollen Monat“ oder „mindestens 18 Schießtermine insgesamt“. Für § 14 Abs. 4 und 5 WaffG werden die vertraglich vorgesehenen 24-Monats-Zeiträume, Kurz- und Langwaffen sowie erforderliche Waffen- und Wettkampfbezüge getrennt ausgewertet. Fehlende oder uneindeutige Daten werden gekennzeichnet.
6. Deine Pflichten
- Gib deine Daten vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar ein und prüfe automatisch übernommene Angaben.
- Ordne Training, Wettkampf, Disziplin, Kaliber und verwendete Waffe sorgfältig zu. Die Zahl der Schüsse ist insbesondere für Wiederlader und entsprechende Nachweise sinnvoll.
- Lass nur tatsächlich absolvierte Einheiten durch eine dazu berechtigte Standaufsicht bestätigen.
- Verwende dein Konto ausschließlich selbst, halte Zugangsdaten geheim und melde eine fremde Registrierung oder unberechtigte Nutzung unverzüglich.
- Schütze dein Gerät durch Gerätesperre und – soweit verfügbar – Verschlüsselung. Lösche den lokalen Zwischenspeicher, bevor du das Gerät weitergibst oder nicht mehr nutzt.
- Trage keine rechtswidrigen Inhalte und keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere keine Gesundheits-, politischen oder religiösen Angaben, in Freitextfelder ein.
- Nutze die Plattform nicht für automatisierte Massenabfragen, Manipulationen, Angriffe, Umgehung von Berechtigungen oder Zwecke außerhalb der Schießbuch- und Nachweisfunktionen.
- Sichere wichtige Exporte zusätzlich selbst, wenn du sie unabhängig vom Dienst dauerhaft aufbewahren möchtest.
7. Bestätigungen durch Standaufsichten
Wenn du als Standaufsicht eine Trainingseinheit bestätigst, darfst du dies nur für eine von dir nachvollziehbar überwachte oder anderweitig zulässig bestätigbare Aktivität tun. Deine Bestätigung wird mit Name, Rolle, Zeitpunkt und Prüfstatus revisionssicher dokumentiert. Du erhältst dadurch keinen Zugriff auf den sonstigen Datenbestand des Schützen.
8. Zugriffe von Verein, Verband und Support
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Rolle |
Grenze des Zugriffs |
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Hauptverein |
Nur für eine konkrete Prüfung nach § 15 WaffG erforderliche Daten des eigenen Mitglieds, rollierend 24 Monate; drei Monate Karenz nur für einen bereits begonnenen Vorgang. |
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Nebenverein |
Kein Zugriff auf Schieß-, Waffen-, Wettkampf-, Prüf- oder Berichtsdaten. |
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Verbandsprüfer |
Nur bei zugewiesenem §-14-Prüfvorgang: für Abs. 3 zwölf Monate zuzüglich drei Monate Karenz; für Abs. 4 und 5 24 Monate zuzüglich sechs Monate Karenz. |
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Verbandsadmin |
Technische und organisatorische Verwaltungsdaten, aber kein regulärer Zugriff auf einzelne Schieß-, Waffen- oder Wettkampfdaten. |
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Super-Verbandsadmin / Support |
Nur dokumentierter Service- oder Sicherheitsfall; erforderlich, zweckgebunden, zeitlich begrenzt und protokolliert. |
Der Hauptverein darf deine Originaldaten nicht verändern. Rückfragen und Bewertungen werden als eigener Vermerk dokumentiert. Rollen und Zugriffe dürfen nicht allein aufgrund einer technischen Administratorstellung erweitert werden.
9. Änderungen und Revisionssicherheit
Berichtigungen erfolgen nicht durch spurloses Überschreiben. Ursprünglicher und korrigierter Wert, Zeitpunkt, Grund, Quelle und bearbeitende Rolle bleiben nachvollziehbar. Wenn ein geänderter Datensatz bereits Grundlage eines Berichts war, wird der Bericht als auf einem früheren Datenstand beruhend gekennzeichnet und kann nachvollziehbar neu erstellt werden.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten richtet sich nach der gesonderten Datenschutzinformation zu Schießbuch.digital. Sie beschreibt insbesondere Verantwortliche, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Datenarten, Empfänger, Drittlandbezüge, Speicherfristen, Sicherheitsmaßnahmen und deine Rechte. Die Kenntnisnahme der Datenschutzinformation ist keine Einwilligung; erforderliche Einwilligungen werden gesondert eingeholt.
11. Betrieb, Wartung und Support
Die Plattform wird grundsätzlich fortlaufend bereitgestellt. Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, technische Störungen und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von BDS LV2 und Anbieter können die Nutzung zeitweise einschränken. Planbare Wartungen sollen möglichst so durchgeführt werden, dass die Nutzung wenig beeinträchtigt wird. Störungen kannst du über die in der Anwendung vorgesehenen Supportwege melden.
Der eingeschränkte Offline-Modus ersetzt keine dauerhafte lokale Datensicherung. Noch nicht synchronisierte Einträge können bei Verlust, Defekt, Zurücksetzen oder unsicherer Nutzung des Geräts verloren gehen.
12. Sperrung bei Missbrauch oder Sicherheitsgefahr
Der Zugang kann vorübergehend gesperrt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine unberechtigte Nutzung, einen Angriff, erhebliche Falschangaben oder einen sonstigen schwerwiegenden Verstoß gegen diese Bedingungen bestehen. Soweit keine sofortige Sicherheitsmaßnahme erforderlich ist, erhältst du vorher Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe. Die Sperre wird auf das erforderliche Maß und die erforderliche Dauer begrenzt. Gesetzliche Rechte und notwendige Datenschutzfunktionen bleiben erreichbar oder werden auf anderem Weg bereitgestellt.
13. Widerruf, Deaktivierung und Löschung
Du kannst die Freischaltung im Mitgliederportal durch Entfernen der Einstellung „Erlaubnis Schiessbuch.digital “ mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dadurch endet die weitere Synchronisierung aus der Mitgliederverwaltung und die allgemeine Freigabe für Verein und Verband. Vor einer anschließenden Löschung wird dir ein Export angeboten.
Für einen bereits konkret angelegten und noch laufenden Vorgang nach § 14 oder § 15 WaffG erforderliche Daten dürfen im notwendigen Umfang gesperrt und zweckgebunden weiterverarbeitet werden. Nach Wegfall dieses Zwecks werden sie gelöscht. Kontodeaktivierung, Kontolöschung und Löschung einzelner oder sämtlicher Inhalte sind getrennte Vorgänge. Die Anwendung zeigt dir an, was sofort gelöscht, vorübergehend gesperrt oder später gelöscht wird.
14. Verantwortlichkeit und Haftung
Du bist für die Richtigkeit und Vollständigkeit deiner eigenen Eingaben und für den sicheren Umgang mit deinen Zugangsdaten und Geräten verantwortlich. Der BDS LV2 haftet nicht für Nachteile, die allein auf falschen oder unvollständigen Nutzereingaben, unberechtigten Bestätigungen, einem von dir nicht ausreichend geschützten Endgerät oder einer eigenständigen Entscheidung einer Behörde beruhen.
Im Übrigen haftet der BDS LV2 nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie uneingeschränkt bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Beginn der Nutzung vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Verantwortungs- und Haftungsbereiche des Hauptvereins und der dayt GmbH richten sich nach ihrer jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Rolle. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach der DSGVO und dem Produkthaftungsrecht, bleiben unberührt.
15. Änderungen der Bedingungen
Änderungen werden dir vor ihrem Wirksamwerden in verständlicher Form mitgeteilt und auf der Homepage veröffentlicht. Rein technische oder redaktionelle Änderungen dürfen vorgenommen werden, wenn sie deine Rechte nicht beeinträchtigen. Bei wesentlichen Änderungen, die eine neue Einwilligung erfordern, wird diese gesondert eingeholt; Schweigen oder weitere Nutzung allein gilt nicht als Einwilligung. Wenn du eine sonstige wesentliche Änderung nicht akzeptieren möchtest, kannst du die Nutzung beenden und zuvor deine Daten exportieren.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften und gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.