Datenschutzinformation zu Schießbuch.digital
Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO für Sportschützinnen und Sportschützen
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Kurz erklärt Schießbuch.digital ist das freiwillige digitale Schießbuch des BDS LV2. Du führst dort deine Schießnachweise. Dein Hauptverein kann die hierfür erforderlichen Daten zweckgebunden für seine Prüfung nach § 15 WaffG einsehen; der LV2 kann sie nur anlassbezogen für einen zugewiesenen Prüfvorgang nach § 14 WaffG nutzen. Nebenvereine erhalten keinen Zugriff auf Schießdaten. Die dayt GmbH betreibt die Plattform ausschließlich als Auftragsverarbeiter des LV2. |
1. Wer ist verantwortlich?
Für die zentrale Bereitstellung, die Anbindung an die Mitgliederverwaltung und die verbandsseitige Nutzung von Schießbuch.digital ist verantwortlich:
Verantwortlicher: Landesverband 2 des Bundes Deutscher Sportschützen 1975 e. V. für Schleswig-Holstein und Hamburg e. V. (BDS LV2)
Anschrift: Brüggemannstraße 32b, 21493 Schwarzenbek
Datenschutzanfragen: über den Bereich „Datenschutz und meine Daten“ in Schießbuch.digital oder postalisch an den BDS LV2 mit dem Zusatz „Datenschutz Schießbuch.digital“
Für die konkrete vereinsseitige Prüfung und Bescheinigung nach § 15 WaffG handelt dein Hauptverein in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung. Seine Kontaktdaten findest du über die bekannten Vereinskontakte. Die Verantwortungsbereiche werden nach dem jeweiligen Verarbeitungsvorgang getrennt betrachtet.
2. Wer betreibt die Plattform?
Die dayt GmbH, Silbersteinstraße 124, 12051 Berlin, betreibt Schießbuch.digital technisch als Software-as-a-Service. Sie verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach dokumentierter Weisung des BDS LV2 auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO. Datenschutzanfragen an den technischen Betreiber können ergänzend an
Die dayt GmbH darf deine Daten nicht für Werbung, Profilbildung, Leistungen für andere Kunden oder das Training künstlicher Intelligenz verwenden. Betriebsstatistiken dürfen nur ohne Personenbezug in aggregierter Form erstellt werden.
3. Wofür werden deine Daten verarbeitet?
- Freischaltung, Registrierung, Authentifizierung und sichere Verwaltung deines Kontos
- Abgleich von Mitgliedsstatus, Landesverband sowie Haupt- und Nebenvereinszuordnung
- Führung, Bestätigung, Berichtigung, Auswertung und Export deines persönlichen digitalen Schießbuchs
- Verwaltung deiner eigenen Waffen-, Erlaubnis-, Disziplin-, Schießstand- und Wettkampfangaben
- zweckgebundene Vorbereitung und menschliche Prüfung von Nachweisen nach § 14 Abs. 3, 4 und 5 WaffG durch den LV2
- zweckgebundene Prüfung und Bescheinigung nach § 15 WaffG durch deinen Hauptverein
- Support, Fehleranalyse, Sicherstellung des Betriebs, Missbrauchsabwehr und revisionssichere Protokollierung
- Bearbeitung deiner Datenschutzanträge sowie Bereitstellung von Auskünften und Datenexporten
4. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verarbeitung?
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Rechtsgrundlage |
Wofür sie insbesondere gilt |
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Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO – Einwilligung |
Freischaltung für die externe Lösung, Übermittlung und Synchronisierung der erforderlichen Mitgliedsdaten sowie einwilligungsabhängige Funktionen. Du kannst die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. |
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Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO – Nutzungsverhältnis |
Bereitstellung der von dir gewünschten Funktionen, Kontoführung, Authentifizierung, eigene Eingaben, Exporte und Support. |
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Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO in Verbindung mit waffenrechtlichen Vorschriften |
Verarbeitung, soweit sie für eine konkrete gesetzliche Aufgabe oder Nachweisführung nach §§ 14 oder 15 WaffG erforderlich ist. |
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Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO – berechtigte Interessen |
IT-Sicherheit, Missbrauchs- und Betrugsabwehr, Nachvollziehbarkeit von Änderungen und Zugriffen sowie Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung konkreter Rechtsansprüche. Unsere Interessen sind ein sicherer, verlässlicher und prüffähiger Betrieb. |
Soweit eine Verarbeitung für den konkreten Vorgang auf einer anderen Rechtsgrundlage zulässig oder erforderlich ist, endet sie nicht allein deshalb, weil du eine Einwilligung widerrufst. Der fortbestehende Zweck und die betroffenen Daten werden dir erläutert.
5. Ist die Nutzung freiwillig?
Ja. Die Nutzung von Schießbuch.digital ist freiwillig. Eine Nichtaktivierung hat keine Auswirkungen auf deine Mitgliedschaft. Du kannst Schießnachweise weiterhin in Papierform führen. Für die digitale Nutzung musst du jedoch die hierfür erforderlichen Mitgliedsdaten bereitstellen bzw. deren Übermittlung freigeben; ohne diese Angaben können Mitgliedschaft und Berechtigung nicht sicher geprüft und kein Konto bereitgestellt werden.
Für minderjährige Mitglieder ist zusätzlich die Zustimmung der personensorgeberechtigten Person zur Nutzung erforderlich. Bei Mitgliedern unter 16 Jahren muss eine auf Einwilligung gestützte Datenverarbeitung durch die personensorgeberechtigte Person erlaubt bzw. genehmigt werden. Der BDS LV2 dokumentiert diese Erklärung getrennt von der Erklärung des minderjährigen Mitglieds.
6. Welche Daten werden verarbeitet und woher stammen sie?
6.1 Daten aus der Mitgliederverwaltung
Nach deiner Freischaltung werden aus SEWOBE (Mitglieder Verwaltungsprogramm) oder einem Nachfolgesystem ausschließlich die für Zuordnung, Registrierung und Berechtigungsprüfung erforderlichen Daten übermittelt: BDS-Mitgliedsnummer, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, hinterlegte E-Mail-Adresse, Mitgliedsstatus, Eintritts- und Austrittsinformationen, Vereinsnummern sowie die Kennzeichnung des Hauptvereins, soweit vorhanden. Eine Anschrift wird über diese Schnittstelle nicht übertragen.
6.2 Daten, die du oder andere berechtigte Personen eingeben
- Profil-, Konto- und Vereinszuordnungsdaten
- Schießbuch- und Trainingsdaten, insbesondere Datum, Beginn und Ende, Schießstätte, Trainings- oder Wettkampfart, Disziplin, Kurz- oder Langwaffe, Waffenbezeichnung bzw. -nummer, Kaliber, Erlaubnisart, Zahl der Schüsse, Ergebnis, Notizen, Status und Prüfsumme
- Waffen- und Erlaubnisdaten, Angaben zu eigenen oder geliehenen Waffen sowie Wettkampfdaten
- Bestätigungs- und Signaturdaten der Standaufsicht, einschließlich Name, Rolle, Zeitpunkt und Prüfvermerk
- Berichte, Rückfragen, Berichtigungen, Freigaben, Prüfentscheidungen und die zugehörige Änderungshistorie
- Support- und Fehlerdaten, etwa Beschreibung, Seitenpfad, Browser- und Geräteinformationen sowie freiwillig übermittelte Screenshots oder Anhänge
- Kommunikations- und Einladungsdaten, insbesondere E-Mail-Adresse, Einladungsstatus, Versand-, Zustell- und Beschwerdeprotokolle sowie Abmelde-Token
6.3 Technische Daten
Zur Sicherheit und Nachvollziehbarkeit werden unter anderem Benutzerkennung, Zeitstempel, Aktionen und Änderungen, Registrierungs- und Schnittstellenereignisse, eine gehashte IP-Adresse sowie eine gekürzte Browserkennung protokolliert.
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Keine sensiblen Angaben in Freitextfelder Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht vorgesehen. Trage deshalb insbesondere keine Gesundheitsdaten, politischen oder religiösen Angaben in Notiz- oder Bemerkungsfelder ein. Waffen- und Schießdaten sind zwar keine Art.-9-Daten, werden wegen ihres erhöhten Schutzbedarfs aber besonders abgesichert. |
7. Wer darf welche Daten sehen?
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Rolle |
Zulässiger Zugriff |
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Du als Schütze |
Dein eigener vollständiger Datenbestand, deine Historie, Berichte, Exporte und Datenschutzfunktionen bis zur Löschung. |
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Standaufsicht |
Nur die Daten einer konkreten Trainingseinheit, die für deren zulässige Bestätigung erforderlich sind; kein Zugriff auf deinen sonstigen Datenbestand. |
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Hauptverein |
Nur Identität, Vereinszuordnung und die für eine konkrete Prüfung nach § 15 WaffG erforderlichen Schießaktivitäten. Kein freier Zugriff auf dein vollständiges Waffeninventar, keine §-14-Prüfung und keine Daten anderer Vereine. |
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Nebenverein |
Kein Zugriff auf Schieß-, Waffen-, Wettkampf-, Prüf- oder Berichtsdaten – auch nicht über Listen, Statistiken, Exporte oder Vertretungsfunktionen. |
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Verbandsadmin |
Nur Mitglieder-, Vereins-, Rollen-, Kontostatus- sowie technische Import- und Klärungsdaten. Kein regulärer Zugriff auf einzelne Schieß-, Waffen- oder Wettkampfdaten. |
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Verbandsprüfer |
Nur bei einem zugewiesenen, konkreten §-14-Prüfvorgang und nur auf die dafür erforderlichen Daten und Reports. Kein freier Zugriff auf den Gesamtbestand. |
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Super-Verbandsadmin |
Kein Tageszugriff. Ein Zugriff ist nur in einem dokumentierten Service- oder Sicherheitsfall, zeitlich begrenzt und protokolliert zulässig. |
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Anbieter-Support |
Produktivdaten nur auf Weisung oder bei einem konkreten kritischen Vorfall, wenn der Fehler anders nicht behoben werden kann; zweckgebunden, zeitlich begrenzt und protokolliert. |
Der Hauptverein ist die einzige Vereinsinstanz mit Einsichtsrecht. Er darf Originaldaten nicht verändern; Unstimmigkeiten werden als Rückfrage oder Prüfvermerk dokumentiert. Eine abschließende Anerkennung oder Ablehnung eines Nachweises trifft immer eine zuständige Person, nicht die Software allein.
Ist dein Hauptverein nicht eindeutig gekennzeichnet, erhält zunächst kein Verein Zugriff auf Schießdaten. Die Zuordnung wird geklärt und dokumentiert; eine bloß technisch vorgeschlagene Vereinsnummer begründet kein Einsichtsrecht.
8. Empfänger und Unterauftragnehmer
Personenbezogene Daten werden nur an die beschriebenen berechtigten Rollen, an weisungsgebundene Beschäftigte der dayt GmbH und an erforderliche Unterauftragnehmer übermittelt. Behörden erhalten Daten nur, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht oder du die Übermittlung veranlasst.
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Dienstleister |
Aufgabe und vertraglicher Verarbeitungsort |
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Supabase Pte. Ltd. |
Anwendungsplattform, Datenbank, Authentifizierung, Speicher, Funktionen, Protokolle und Sicherungen; EU-Region eu-central-1. |
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Amazon Web Services EMEA SARL |
Technische Infrastruktur für Supabase; EU-Region eu-central-1. |
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ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich |
Hosting- und Sicherungsleistungen in Deutschland bzw. der EU. |
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Plus Five Five, Inc. (Resend) |
Versand transaktionaler E-Mails sowie Zustell- und Beschwerdeverarbeitung. Dabei können E-Mail-, Zustell- und Supportdaten einen Bezug zu den USA haben. |
Die Kern-, Schießbuch- und Sicherungsdaten werden vertragsgemäß in Rechenzentren innerhalb der EU bzw. des EWR gespeichert. Ein Zugriff oder eine Verarbeitung aus einem Drittland ist nur zulässig, wenn Zweck, Datenkategorien, Land und Übermittlungsgrundlage vorab dokumentiert sind und die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO eingehalten werden. Hierzu kommen insbesondere ein Angemessenheitsbeschluss oder EU-Standardvertragsklauseln einschließlich erforderlicher ergänzender Schutzmaßnahmen in Betracht. Nachweise kannst du beim BDS LV2 anfordern.
Beim Passwortabgleich mit „Have I Been Pwned“ werden nur die ersten fünf Zeichen eines Passwort-Hashwerts im k-Anonymitätsverfahren abgefragt. Das Klartextpasswort und ein Personenbezug werden dabei nicht übermittelt.
9. Wie lange werden Daten gespeichert?
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Daten bzw. Zugriff |
Dauer / Regel |
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Dein eigener Bestand |
Bis zur Löschung einzelner Daten oder des gesamten Bestands; eine Kontodeaktivierung ist nicht automatisch eine Datenlöschung. |
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Hauptverein – § 15 WaffG |
Rollierend die zurückliegenden 24 Monate; zusätzlich höchstens drei Monate Karenz ausschließlich zur Beendigung eines bereits begonnenen Prüfvorgangs. |
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LV2 – § 14 Abs. 3 WaffG |
Bei zugewiesenem Prüfvorgang zwölf Monate; zusätzlich höchstens drei Monate Karenz ausschließlich zur Beendigung dieses bereits begonnenen Vorgangs. |
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LV2 – § 14 Abs. 4 und 5 WaffG |
Bei zugewiesenem Prüfvorgang 24 Monate; zusätzlich höchstens sechs Monate Karenz ausschließlich zur Beendigung dieses bereits begonnenen Vorgangs. |
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Technische Betriebs- und Sicherheitsprotokolle |
Regelmäßig 90 Tage; länger nur, wenn dies zur Aufklärung eines konkreten Fehlers, Sicherheitsvorfalls oder unberechtigten Zugriffs erforderlich ist. |
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Laufende rechtliche Vorgänge |
Nur solange die konkreten Daten für einen offenen Antrag, eine Behördenrückfrage, ein Beschwerde-/Aufsichtsverfahren oder konkrete Rechtsansprüche erforderlich sind. Danach werden sie gelöscht. |
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Nach Ende des Plattformvertrags |
Produktivdaten werden nach Export grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen gelöscht; Sicherungskopien werden im dokumentierten Zyklus innerhalb weiterer 35 Tage bereinigt. |
Eine pauschale unbegrenzte Speicherung sämtlicher Schießbuchdaten wird nicht allein mit §§ 14 und 15 WaffG begründet. Ist eine sofortige Löschung wegen eines konkreten laufenden Vorgangs noch nicht möglich, werden die betroffenen Daten im erforderlichen Umfang gesperrt und nach Wegfall des Zwecks gelöscht.
10. Wie werden deine Daten geschützt?
- verschlüsselte Übertragung nach dem Stand der Technik und verschlüsselte Speicherung schutzbedürftiger Daten
- personalisierte Konten, sichere Passwort-Hashes, Passwortstärkeprüfung, Begrenzung von Anmeldeversuchen und zeitweise Sperre bei wiederholten Fehlversuchen
- Mehrfaktor-Authentifizierung für privilegierte Rollen, Mandantentrennung, serverseitige Berechtigungsprüfung und Prinzip der geringsten Rechte
- Trennung von Produktiv- und Testumgebung; keine Verwendung produktiver Mitgliedsdaten als Testdaten
- protokollierte Rollenänderungen, Exporte, Prüfungen sowie lesende Zugriffe durch Verein, Verband und Support
- Patch-, Schwachstellen- und Sicherheitsereignismanagement sowie begrenzte Administrationszugänge
- tägliche verschlüsselte, getrennte Sicherungen und mindestens jährliche dokumentierte Wiederherstellungstests
- Meldung eines Datenschutz- oder Sicherheitsvorfalls an den BDS LV2 unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden
- keine Tracking- oder Werbecookies, kein Profiling und keine Verwendung deiner Daten zum Training künstlicher Intelligenz
10.1 Eingeschränkte Offline-Nutzung
Schießbuch.digital ist eine Progressive Web App und eingeschränkt offlinefähig. Dafür können deine Daten vorübergehend in einer Browser-Datenbank auf deinem Gerät gespeichert und später synchronisiert werden. Schütze dein Gerät deshalb mit Gerätesperre und Verschlüsselung, teile es nicht ungeschützt mit anderen und lösche den lokalen Zwischenspeicher, wenn du ein Gerät abgibst oder nicht mehr nutzt.
10.2 Cookies und lokaler Speicher
Für Anmeldung, Sitzungsschutz, Sicherheit und die PWA-Funktionen werden ausschließlich technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Speichertechniken eingesetzt. Sie dienen nicht der Werbung, Reichweitenmessung oder Profilbildung. Tracking- und Werbecookies werden nicht verwendet.
11. Welche Rechte hast du?
Du kannst insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – Datenübertragbarkeit verlangen. Bei einer Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen kannst du aus Gründen, die sich aus deiner besonderen Situation ergeben, Widerspruch einlegen.
Im Bereich „Datenschutz und meine Daten“ kannst du unter anderem eine Auskunft anfordern, Berichtigungen und Löschungen beantragen, einen strukturierten Export erstellen, die Zugriffshistorie einsehen, eine unberechtigte Registrierung melden und den Bearbeitungsstand verfolgen. Anträge werden grundsätzlich innerhalb eines Monats bearbeitet. Ist gesetzlich eine Verlängerung zulässig, wirst du über Grund und Dauer informiert.
Berichtigungen erfolgen revisionssicher: Der ursprüngliche und der korrigierte Wert, Zeitpunkt, Grund, Quelle sowie die bearbeitende Rolle werden nachvollziehbar dokumentiert. Daten anderer Personen oder vertrauliche Prüfvermerke werden nur herausgegeben, soweit ein Auskunftsanspruch besteht.
12. Einwilligung widerrufen und Dienst deaktivieren
Du kannst deine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, insbesondere indem du im Mitgliederportal die Einstellung „Erlaubnis Schiessbuch.digital“ entfernst. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
- Die weitere Übermittlung und Synchronisierung aus der Mitgliederverwaltung wird beendet.
- Die allgemeinen Freigaben für Verein und Verband werden entzogen.
- Vor einer anschließenden Löschung wird dir eine Exportmöglichkeit angeboten.
- Daten, die für einen bereits konkret angelegten und noch laufenden Vorgang nach § 14 oder § 15 WaffG erforderlich sind, werden nur im notwendigen Umfang gesperrt bzw. weiter zweckgebunden verarbeitet.
- Nach Wegfall des konkreten Zwecks werden die verbliebenen Daten gelöscht, sofern kein anderer dokumentierter rechtmäßiger Grund besteht.
Die Löschung des Benutzerkontos und die Löschung gespeicherter Inhalte sind getrennte Vorgänge. Vor einer Löschung weist dich die Anwendung darauf hin, dass gelöschte Nachweise nicht mehr für Vereins- oder Verbandsprüfungen verwendet werden können.
13. Gibt es automatisierte Entscheidungen?
Nein. Die Anwendung darf Schießtermine zählen, Zeiträume berechnen, Kurz- und Langwaffenaktivitäten trennen, Unklarheiten markieren und Berichtsentwürfe erstellen. Eine abschließende Anerkennung oder Ablehnung eines Nachweises erfolgt nicht ausschließlich automatisiert, sondern durch einen zuständigen Hauptvereins- oder Verbandsprüfer.
14. Beschwerderecht
Wenn du der Ansicht bist, dass deine personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, kannst du dich unbeschadet anderer Rechtsbehelfe bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Für den BDS LV2 ist insbesondere zuständig:
Aufsichtsbehörde: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Anschrift: Holstenstraße 98, 24103 Kiel
Kontakt:
15. Änderungen dieser Datenschutzinformation
Wir aktualisieren diese Information, wenn sich Funktionen, Empfänger, Rechtsgrundlagen oder gesetzliche Anforderungen ändern. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Homepage veröffentlicht und in Schießbuch.digital verlinkt. Eine neue Einwilligung wird eingeholt, wenn eine Änderung dies rechtlich erfordert; Schweigen gilt nicht als Einwilligung.